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Smart Tacho 2: Neue Fahrtenschreiber Pflicht ab 2024 und 2025

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Mit den neuen Vorschriften für Smart Tachos 2 des Mobilitätspakets der EU wird zwischen 2024 und 2026 die Ausstattung von LKWs und Nutzfahrzeugen ab 3,5t im grenzüberschreitenden Verkehr. Durch die digitale Fernauslese Ihres Smart Tacho 2 optimieren Sie fortwährend die Einhaltung rechtlicher Anforderungen und reduzieren zugleich Zeit und Kosten Ihres Flottenmanagements.

Smart Tacho 2: Die neue digitale Tachographengeneration erklärt

Smarte oder auch intelligente Tachographen sind die neueste Version digitaler Fahrtenschreiber zum Fernauslesen. Wie ihre Vorgänger zeichnen smarte Tachos Ruhezeiten, Geschwindigkeiten und Kilometerstände auf. Darüber hinaus bieten Smart Tachos eine erhöhte Sicherheit und Effizienz sowie offene Schnittstellen für die Integration weiterer Dienste.

Smart Tacho 2: Die neue digitale Tachographengeneration_A1 Digital

Ab Juni 2019 wurden alle neu zugelassenen Fahrzeuge mit dem Smart Tacho der 1. Generation, auch bekannt als Smart Tacho 1, ausgestattet. Ab dem 21. August 2023 wird der neue Smart Tachograph 2 bzw. der intelligente Fahrtenschreiber der 2. Generation in Neuzulassungen eingebaut.

 

Varianten von Fahrtenschreibern in der EU
 

In der EU wird (noch) zwischen analogen und digitalen Fahrtenschreibern unterschieden:

  • Analoge Fahrtenschreiber: Diese Fahrtenschreiber ermöglichen es Fahrern, im Stand des Fahrzeugs über einen Zeitgruppenschalter den jeweiligen Betriebsmodus zu wählen. Die Aufzeichnung dieser Zeiten erfolgt über Linien auf einem Papierdiagramm, eine sogenannte Tachoscheibe. Der Einbau analoger Überwachungssysteme in Neuzulassungen war bis April 2006 Pflicht.
  • Digitale Fahrtenschreiber: Relevante Fahrer- und Fahrzeugdaten werden mithilfe eines elektronischen Gerätes digital in der Speichereinheit des Fahrzeugs und auf der Fahrerkarte aufgezeichnet. Wenn Sie ein Fahrzeug im Zeitraum von Mai 2006 bis Juni 2019 zugelassen haben, war ein digitaler Fahrtenschreiber der 1. Generation Standard. 
     

Wer ist von der Smart Tacho 2 Pflicht im Detail betroffen?

Gewerblich eingesetzte Fahrzeuge im grenzüberschreitenden, also internationalem Straßenverkehr müssen auf den intelligenten Fahrtenschreiber der 2. Generation nachrüsten. Rein national (im Inland) eingesetzte Fahrzeuge sind davon grundsätzlich nicht betroffen. 

 

Die Einführung für den intelligenten Tachograph der 2. Generation erfolgt nach Gewichtsklassen:

  • Ab 2,5 Tonnen bis 3,5 Tonnen: Die Fahrtenschreiber-Pflicht für den Smart Tacho 2 gilt für leichte Nutzfahrzeuge und Kleintransporter nur bei internationalen Fahrten oder Kabotage.
  • Ab 3,5 Tonnen: Der smarte Fahrtenschreiber der 2. Generation muss in Bestandsfahrzeugen im internationalen Einsatz fristgerecht nachgerüstet werden. Neulassungen müssen ab 21.08.2025 generell mit einem Smart Tacho 2 ausgerüstet sein.

 

Für diese Fahrzeuge gilt die Umrüstpflicht auf den Smart Tachograph Version 2 nach einem gestaffelten Fahrplan. Die EU-Verordnung präzisiert aber auch Sonderfälle und Ausnahmen von der neuen Fahrtenschreiber-Pflicht.

 

Gesetzliche Befreiung vom Fahrtenschreiber Smart Tacho 2

Die EU-Verordnung VO-EU Nr. 561/2006 definiert bestimmte Ausnahmen von der Pflicht, ein Kontrollgerät wie den Smart Tacho 2 zu nutzen.

Dazu zählen: 

  • Gütertransportfahrzeuge bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht (Neuerung ab 2026: Fahrzeuge bis 2,5 t bei grenzüberschreitenden Fahrten)
  • Personentransportfahrzeuge mit bis zu 9 Sitzplätzen inklusive Fahrer
  • Fahrzeuge mit einer maximalen Geschwindigkeit von 40 km/h
  • Spezialisierte Pannenhilfsfahrzeuge im 100 km Radius vom Standort
  • Fahrzeuge auf Probefahrten oder für technische Entwicklungen
  • Private nichtkommerzielle Transportfahrzeuge bis 7,5 t
  • Fahrzeuge über 2,5 t, aber unter 3,5 t für Nicht-Gewerbezwecke, wenn Transport nicht die Haupttätigkeit des Fahrers ist
  • Historische Fahrzeuge für nicht-kommerzielle Zwecke

 

Neue Fahrtenschreiber-Pflicht: Ab wann müssen Unternehmen den Smart Tacho 2 nachrüsten?

Die zeitlichen Fristen sind entscheidend, um die Konformität mit den aktuellen Verkehrsvorschriften sicherzustellen und die Vorteile des intelligenten Tachograph der 2. Generation vollständig zu nutzen.

Laut EU-Kommission sieht die Umrüstungspflicht für den grenzüberschreitenden Verkehr auf den Smart Tacho 2 wie folgt aus:

  • Ab 21.08.2023:  Alle Neuzulassungen über 3,5 Tonnen müssen mit einem Smart Tacho 2 ausgestattet sein.
  • Bis 31.12.2024: Bestandsfahrzeuge mit analogem oder digitalem Tachograph müssen bis Ende 2024 auf den intelligenten Fahrtenschreiben der 2. Generation nachrüsten.
  • Bis 21.08.2025: Bestandsfahrzeuge mit einem Smart Tacho 1 sind verpflichtet, einen Smart Tacho Version 2 einzubauen.
  • Ab 01.07.2026: Leichte Nutzfahrzeuge über 2,5 Tonnen müssen auf einen Smart Tacho 2 nachrüsten. 
Smart Tacho 2 Timeline_A1 Digital

Hinweis zur Schonfrist im Frühjahr 2025: Die EU-Mitgliedstaaten einigten sich am 18.12.2024 auf eine zweimonatige Vollzugspause vom 01.01. bis 28.02.2025. Wer aus plausiblen Gründen nicht bis zum 31.12.2024 nachrüsten kann, wird bei Kontrollen nicht bestraft. Ab 01.03.2025 gilt wieder der reguläre Vollzug. 

 

Risiken und Strafen bei Nichteinhaltung der Pflicht für den intelligenten Tachograph der 2. Generation

Wer die Umrüstfristen des intelligenten Fahrtenschreibers der 2. Generation verpasst, riskiert spürbare Bußgelder, häufigere Kontrollen, im Einzelfall Stilllegungen und bei Wiederholung sogar lizenzrechtliche Folgen. 

In der Praxis führen vor allem zwei Irrtümer zu Verstößen:

  • „Wir fahren nur selten international.“: Ein einziger Grenzübertritt (auch Kabotage) macht die Smart Tacho 2 Pflicht relevant. Der neue intelligente Fahrtenschreiber der 2. Generation zeichnet Grenzpassagen automatisch auf, was kontrolliert wird.
  • „Der G1 ist doch schon smart.“: Die Funktionen des Smart Tacho 1 entsprechen nicht den Vorgaben des Smart Tachos Version 2. Um Strafen zu entgehen, ist letzterer Pflicht. 

Bei Nichteinhaltung der Umrüstungspflicht auf den intelligenten Tachograph 2. Generation müssen Unternehmen in Deutschland mit Bußgeldern von 200 € bis 1.500 € rechnen. In Österreich beträgt die Geldstrafe sogar 400 € bis 5.000 €.

 

Die Neuerungen des Smart Tacho 2

Seit dem 21. August 2023 ist für alle neu registrierten Transporter und Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen die Ausstattung mit Smart Tacho 2 verbindlich. Dieses Upgrade dient nicht nur der besseren Überwachung der Fahrzeuge, sondern auch der Sicherheit, dem Schutz vor Manipulation und Effizienz im Transportwesen.

Der neue intelligente Tachograph der 2. Generation unterscheidet sich zu vorherigen digitalen Fahrtenschreibern hinsichtlich der folgenden Schlüsselfunktionen:

  • Automatische Erfassung von Standortdaten: Bei jedem Be- und Entladen sowie bei Grenzüberfahrten des Fahrzeugs werden die Standortdaten automatisch aufgezeichnet. Dies soll einen fairen Wettbewerb gewährleisten und illegale Praktiken wie unangemeldete Kabotagefahrten verhindern.
  • Zweckbestimmung der Fahrt: Es wird vermerkt, ob das Fahrzeug für den Transport von Gütern oder Personen eingesetzt wird.
  • Fernübertragung von Daten: Zur Unterstützung gezielter Straßenkontrollen überträgt der Smart Tacho 2 Daten, die auf eine mögliche Manipulation oder Missbrauch des Fahrtenschreibers hinweisen könnten.
  • Informationen zur Lenkzeitüberschreitung: Neu eingeführt wird die Erfassung von Daten bezüglich der Überschreitung der maximal zulässigen Lenkzeiten. Fuhrparkleiter können nun Arbeits- und Ruhezeiten sowie Pausen leichter nachvollziehen.

Durch die Einführung des Smart Tacho 2 werden alle relevanten Daten der Fahrzeuge und der Fahrer sowie zur Gewährleistung der Sicherheit automatisch gesammelt und sind bei Bedarf schnell zugänglich.

 

Das Mobilitätspaket I der EU: Einführung des Smart Tacho 2

Das Mobilitätspaket I der EU wurde im Juli 2020 verabschiedet und zielt darauf ab, die Rechtsvorschriften im Bereich des Straßengüterverkehrs in der EU zu vereinheitlichen und zu verbessern.

Zu den wesentlichen Änderungen gehören unter anderem neue Regelungen zum Marktzugang für Transportunternehmen, Mindestruhezeiten und maximale Arbeitszeiten für Kraftfahrer sowie die Einführung des  intelligenten Tachograph der 2. Generation bzw. Smart Tacho 2.

 

EU-Verordnungen zum Smart Tacho 2

Ein bedeutender Teil des EU-Mobilitätspakets ist die Einführung der 2. Generation des intelligenten Fahrtenschreibers, der sogenannte Smart Tacho 2.

Die EU-Verordnungen VO-EU Nr. 165/2014 und VO-EU Nr. 2021/1228 umfassen diesbezüglich rechtliche Grundlagen zu digitalen Fahrtenschreibern. Die Verordnung 165/2014 führte intelligente Fahrtenschreiber ein, die eine GNSS-Verbindung (Global Navigation Satellite System), Remote-Früherkennungsmöglichkeiten und eine Schnittstelle zu intelligenten Verkehrssystemen beinhalten.

Mit der Durchführungsverordnung VO-EU Nr. 2021/1228 wurden schließlich die technischen Anforderungen an diese Geräte aktualisiert und eine zweite Version des intelligenten Fahrtenschreibers eingeführt. Zu den neuen Funktionen gehören die automatische Aufzeichnung von Grenzübertritten und Be- oder Entladevorgängen, eine erweiterte Speicherkapazität sowie verbesserte Sicherheitsmerkmale wie die Authentifizierung von GNSS-Signalen und eine sicherere Funkübertragung für Fernabfragen.

Ebenso werden mit der Verordnung VO-EU Nr. 2021/1228 die gesetzlichen Umrüstungsfristen auf den Smart Tacho 2 festgelegt. 
 

 

Der intelligente Smart Tacho 2 mit Telematik von A1 Digital

Das Telematik-Gerät von A1 Digital wurde speziell für die Fernauslese der Tachographendaten und für das digitale Flottenmanagement entwickelt. Gleichzeitig werden die Daten gemäß den gesetzlichen Vorschriften archiviert. Somit können kostspielige Garagenrückrufe zur manuellen Auslese der Daten eingespart sowie Ablaufprozesse effizient gestaltet werden und Verstöße gegen gesetzliche Auflagen gehören der Vergangenheit an.

Zur Telematik für die Fernauslese von Tachographendaten von A1 Digital.

 

Smart Tacho 2: Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist ein Smart Tachograph?

Der Smart Tachograph ist ein digitales Gerät für Nutzfahrzeuge, um Fahrzeiten, Pausen und Ruhezeiten der Fahrer automatisch zu erfassen und zu speichern. Zusätzlich unterstützt ein Smart Tachograph die Erfüllung der Überwachungs- und Sicherheitsauflagen des Gesetzgebers.

 

Welche gesetzlichen Verordnungen regeln den Smart Tacho 2?

Der Smart Tacho 2 wird durch die EU-Verordnungen 165/2014 und 2021/1228 geregelt, die die Funktionen und den Einsatz intelligenter Fahrtenschreiber festlegen.

 

Wann ist der Smart Tachograph 2 verpflichtend?

Ab dem 21. August 2023 ist der Smart Tacho 2 für alle neu zugelassenen Lkw und Busse über 3,5 t innerhalb der EU verpflichtend. Ab 1. Juli 2026 sind die intelligenten Fahrtenschreiber der 2. Generation auch in Nutzfahrzeugen über 2,5 t im grenzüberschreitenden Verkehr vorgeschrieben. Bis Ende 2024 müssen Fahrzeuge über 3,5 t im grenzüberschreitenden Verkehr mit einem analogen oder digitalen Fahrtenschreiber der 1. Generation auf Smart Tacho 2 umgerüstet werden. Bis 21. August 2025 gilt diese Auflage auch für mit Smart Tacho 1 ausgestattete Fahrzeuge.

 

Was kann der neue Smart Tacho 2?

Der Smart Tacho 2 zeichnet automatisch Grenzübertritte auf, erfasst Be- und Entladevorgänge, prüft GNSS-Signale auf ihre Echtheit und ermöglicht die Fernabfrage zur Vorkontrolle durch Behörden.


Wie lässt sich der Smart Tacho 2 in bestehende Flottenmanagementlösungen integrieren?

Der Smart Tacho 2 kann über standardisierte Schnittstellen nahtlos in moderne Telematiksysteme für Flottenfahrzeuge eingebunden werden. So lassen sich Fahrtdaten automatisiert auslesen, mit anderen Fahrzeugdaten kombinieren und zentral im Flottenportal auswerten.


 

Quellen:

  1. VO-EU Nr. 165/2014: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014R0165
  2. VO-EU Nr. 2021/1228: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32021R1228
  3. Bundesministerium für Digitales und Verkehr: https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/mobilitaetspaket-teil-i-verbesserung-sozialvorschriften-berufskraftfahrerinnen.html
  4. Bundesamt für Logistik & Mobilität: https://www.balm.bund.de/SharedDocs/Standardartikel_Buehne/Einfuehrung_Version_intelligenter_Fahrtensxchreiber.html
  5. Wirtschaftskammer Österreich: https://www.wko.at/transport/digitaler-tachograph-eu-kontrollgeraet
  6. Europäische Kommission (Strafen in Deutschland): https://transport.ec.europa.eu/system/files/2021-03/penalties_notification_germany.pdf
  7. Europäische Kommission (Strafen in Österreich): https://transport.ec.europa.eu/document/download/37cda233-7fea-4f5c-b59f-a85b7be05c26_en?filename=penalties_notification_austria.pdf