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eyeson: DSGVO-konforme Videokonferenzen aus der europäischen Cloud

Kategorie

Cloud

Industry

Technology

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Videokonferenzanbieter eyeson setzt auf A1 Digital. Der Grund: Die europäische Exoscale Cloud ist nicht nur sicher und DSGVO konform, sondern erfüllt anspruchsvolle Anforderungen an Performance und Skalierung.

Warum eyeson sich für Exoscale entschieden hat

1

Europäisches Cloud Hosting

Mit Rechenzentren in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Bulgarien ist Exoscale, die Cloud-Plattform von A1 Digital, ein rein europäischer Anbieter, für den es oberste Priorität hat, DSGVO-Konformität für ihre Kunden sicherzustellen.

2

Performance

Gerade bei der Anwendung Videokonferenzen kann Exoscale seine Leistungsfähigkeit voll ausspielen. Virtuelle Maschinen starten innerhalb weniger Sekunden. Die Plattform skaliert und zeigt auch bei großen Videokonferenzen keine Verzögerungen.

3

Zentrale Speicherung

Der Verbleib personenbezogener Daten, aus denen jede Videokonferenz wesentlich besteht, ist immer klar und nachvollziehbar.

Eyeson case study andreas kroepfl

Wir haben einen Provider gesucht, der sowohl europäische Rechenzentren betreibt als auch die Skalierung hinbekommt.

Andreas Kröpfl Geschäftsführer bei eyeson

Top Performance für Videokonferenzen

>100
Teilnehmer
HD
Bildauflösung
900MB
Zwei Mbit in der Sekunde mal 60 pro Minute mal 60 pro Stunde, 900 MByte

Der Kunde

„Wir bieten unseren Kunden die Wahl, wo ihre Videokonferenzen gehostet sind.“ Andreas Kröpfl ist Geschäftsführer bei eyeson, einem österreichischen Anbieter Cloud-basierter, auf die Zusammenarbeit in Teams, ausgelegter Videokonferenzen. Als Grundlage hat eyeson lange Zeit ausschließlich die AWS-Plattform von Amazon genutzt. Auf der Suche nach einem europäischen Cloud-Provider, mit dem das Unternehmen DSGVO-konforme Lösungen realisieren kann, wurden die Grazer dann bei A1 Digital fündig. Auslöser war die Anfrage der Wiener Agentur moodley nach einer DSGVO konformen Hosting-Lösung. Das Unternehmen ist international tätig, arbeitet in agilen Teams, die über verschiedene Standorte verteilt sind. Im Tagesgeschäft ist Video Conferencing eines der wesentlichen Arbeitsmittel.

Die Herausforderung: Der US CLOUD Act

Den Entscheidern bei moodley bereitete vor allem der US CLOUD Act Kopfzerbrechen. Sie sahen die sensiblen Daten ihrer Kunden in Gefahr. Denn laut US CLOUD Act haben US-Behörden Zugriff auf die Daten US-amerikanischer Unternehmen, ganz egal, wo diese tatsächlich gespeichert sind. Eine Regelung, die im krassen Widerspruch zur europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) steht. „Mit dem CLOUD Act können die amerikanischen Behörden knallhart auch auf die Daten in Europäischen Rechenzentren der US-Provider durchgreifen. Das gefällt nicht allen unserer europäischen Kunden“, bestätigt auch Kröpfl.

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